Warum die Kindertagespflege die richtige Wahl für Ihr Kind sein könnte:
Die Kindertagespflege ist eine hochwertige, gesetzlich anerkannte und familiennahe Betreuungsform. Für Kinder unter drei Jahren ist sie der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung gleichgestellt.In kleinen Gruppen begleiten wir Ihr Kind sicher und individuell durch die ersten Lebensjahre. Grundsätzlich kann die Kindertagespflege für Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren in Anspruch genommen werden.
Ein Kind muss nicht unmittelbar an seinem dritten Geburtstag in eine Kindertageseinrichtung wechseln. Die Betreuung in der Kindertagespflege kann in der Regel bis zum 31. Juli des jeweiligen Betreuungsjahres fortgeführt werden. Dadurch kann ein Kind beispielsweise auch noch mit dreieinhalb Jahren in der Kindertagespflege betreut werden.
Bei einem besonderen Betreuungsbedarf kann die Betreuung auf Wunsch der Eltern und unter bestimmten Voraussetzungen auch über diesen Zeitpunkt hinaus fortgesetzt werden. Ab dem dritten Lebensjahr kann die Kindertagespflege außerdem als ergänzendes Betreuungsangebot genutzt werden.
Die Vorteile der Kinderbetreuung
in Kindertagespflege
Identische Kosten:
Ein großer Vorteil für Sie – der Elternbeitrag für die Kindertagespflege ist identisch mit dem eines Kindergartenplatzes. Die finanzielle Förderung erfolgt nach Antragstellung über die Stadt Langenfeld, sodass die Kosten für Sie als Eltern gleich bleiben. Zusätzlich kann ein Verpflegungsgeld für das Mittagessen anfallen. Berechtigte Familien können einen Zuschuss über das Bildungs- und Teilhabepaket beantragen, um das Verpflegungsgeld zu decken.
Individuelle Förderung:
Maximal 5 Kinder ermöglichen eine intensive Zuwendung und individuelle Förderung, die in großen Einrichtungen oft nicht möglich ist. Der Betreuungsschlüssel beträgt in der Einzelbetreuung maximal 1:5, in der Großtagespflege maximal 3:9.
Individuelle Förderung:
Maximal 5 Kinder ermöglichen eine intensive Zuwendung und individuelle Förderung, die in großen Einrichtungen oft nicht möglich ist. Der Betreuungsschlüssel beträgt in der Einzelbetreuung maximal 1:5, in der Großtagespflege maximal 3:9.
Beständige Bezugsperson:
Ihr Kind und Sie haben eine feste Kindertagespflegeperson als konstante Vertrauensperson für eine starke Bindung und verlässliche Erziehungspartnerschaft. Diese Konstanz schafft eine optimale Grundlage für die frühkindliche Entwicklung Ihres Kindes in einer angenehmen Wohlfühlatmosphäre.
Familiennahe Umgebung:
Die Betreuung erfolgt in einem geschützten, häuslichen Umfeld oder in angemieteten Räumen – ideal für einen sanften Start in die außerfamiliäre Welt. In Langenfeld können Sie zwischen der Betreuung durch eine einzelne Kindertagespflegeperson oder in Großtagespflege wählen, bei der maximal drei Kindertagespflegepersonen zusammenarbeiten.
Qualität & Sicherheit:
Alle Kindertagespflegepersonen verfügen über eine Pflegeerlaubnis nach §43 SGB VIII des Jugendamtes Langenfeld, sie werden regelmäßig durch die Fachberatungen (Referat 350) der Stadt Langenfeld kontrolliert und unterstützt und bilden sich regelmäßig weiter. Sie haben eine fachbezogene Qualifizierung abgeschlossen und besuchen jährlich mehrere Fortbildungen. Zudem hat jede Kindertagespflegeperson einen Förderauftrag nach den Bildungsgrundsätzen NRW für Kinder von 0 bis 10 Jahren und muss ein Schutzkonzept erstellen.
Inklusion:
In Langenfeld gibt es auch zertifizierte Kindertagespflegepersonen für die Inklusion im Elementarbereich. Diese Fachkräfte sind speziell für die Entwicklungsförderung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf geschult.
Passende Öffnungszeiten:
Ihr Kind und Sie haben eine feste Kindertagespflegeperson als konstante Vertrauensperson für eine starke Bindung und verlässliche Erziehungspartnerschaft. Diese Konstanz schafft eine optimale Grundlage für die frühkindliche Entwicklung Ihres Kindes in einer angenehmen Wohlfühlatmosphäre.
Verlässliche Betreuung:
Wir bieten eine verlässliche Betreuung. Bei Ausfall einer Kindertagespflegeperson greifen etablierte Vertretungsmodelle – für eine kontinuierliche Förderung ohne bloße Notbetreuung. Die Vertretung wird von der Stadt Langenfeld organisiert und finanziert, sodass die Betreuung stets gewährleistet bleibt.
Wunsch- und Wahlrecht:
Entscheiden Sie nach den Bedürfnissen
und zum Wohle Ihres Kindes
Eltern haben das Recht, die Betreuungsform zu wählen, die am besten zu ihrem Kind und ihrer familiären Situation passt. Gerade für Kinder unter drei Jahren bietet die Kindertagespflege mit einer festen Bezugsperson, kleinen Gruppen und einer familiären Umgebung gute Voraussetzungen für eine sichere Bindung und einen behutsamen Start außerhalb der Familie. Lassen Sie sich bei Ihrer Entscheidung nicht von der Sorge leiten, später keinen Kindergartenplatz zu erhalten. Ab dem dritten Geburtstag besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Zudem haben Eltern nach § 5 SGB VIII ein Wunsch- und Wahlrecht. Achten Sie deshalb darauf, was Ihr Kind in seiner aktuellen Lebensphase braucht. Fühlt es sich in der Kindertagespflege wohl, geborgen und gut begleitet, darf es dort auch bis zum Übergang in den Kindergarten bleiben. Vertrauen Sie Ihrem Gefühl und wählen Sie die Betreuung, die zu Ihrem Kind passt.
Elternmitwirkung
Der Elternbeirat Kindertagespflege
Seit 2023 gibt es in Langenfeld einen Elternbeirat für die Kindertagespflege. Dieser wurde erstmals in der Versammlung gewählt, deren Kinder eine Kindertagespflege in Langenfeld besuchen.
Die Elternversammlung findet einmal im Jahr bis zum 30.09. statt. In dieser Versammlung wird der Elternbeirat jährlich neu gewählt. Der Elternbeirat vertritt die Interessen aller Eltern von Kindern in der Kindertagespflege in Langenfeld. Er ist eine wichtige Schnittstelle zwischen Eltern, Kindertagespflegepersonen und dem Jugendamt.
Die Interessengemeinschaft Kindertagespflege Langenfeld arbeitet eng mit dem Elternbeirat zusammen, um eine gute Kommunikation und Zusammenarbeit im Sinne der Kinder und Familien sicherzustellen.
Kinderbetreuung finden
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